Sonstiges
Konzept zu E-Scooter-Verleihsystemen in Nürnberg
E-Scooter sorgen durch Nutzung und Abstellen an ungeeigneten Orten für regelmäßige Beschwerden und viele Unfälle
Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Stadtverwaltung, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu verbessern und dem bisherigen, eher ungeregelten Zustand Regeln entgegenzusetzen. Dazu ist es im Licht neuerer Rechtsprechung seit 2022 erstmals möglich, ein Gesamtkonzept für Nürnberg darzustellen.
„Die Idee, dass E-Scooter einen nennenswerten Beitrag zum Umstieg aus dem Auto auf den Umweltverbund leisten, lässt sich mit Zahlen nicht belegen. E-Scooter ersetzen Fußwege, ÖPNV-Fahrten oder sind Freizeitvergnügen. Umso wichtiger ist ein Konzept, wie sich diese E-Scooter im Stadtraum unterbringen lassen“, so Planungs- und Baureferent Daniel Ulrich. Dieses Konzept sieht die Einrichtung stationsbasierter Sammelparkplätze im öffentlichen Raum an Stelle des „wilden“ Abstellens vor. Mit der Umsetzung des Konzepts wird das Abstellen an beliebigen Orten gerade im dichten Innenstadtbereich unterbunden. Das Konzept beruht auf der Einteilung des Stadtgebiets in drei Bereiche – die Altstadt, das Gebiet innerhalb des Bundesstraßenrings inklusive der Weststadt sowie die Außenstadt.
Für den Bereich der Altstadt und den Bereich innerhalb des Bundesstraßenrings ist die Einrichtung eines stationsbasierten Verleihsystems an ausgewiesenen Standorten vorgesehen. In den weniger dicht bebauten Gebieten der Außenstadt soll eine Kombination aus stationsbasiertem Verleihsystem an Standorten des ÖPNV sowie „free-floating“, also das freie Abstellen, angeboten werden. „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern nach Beendigung des Mietvorganges die Fahrzeuge oft nicht ordnungsgemäß abstellen. Mit dem Angebot stationsbasierter Sammelparkplätze und die Ausweitung der Parkverbotszone im öffentlichen Raum kann dieses Problem des gefährdenden Abstellens hoffentlich behoben werden“, so Ulrich. „Ein verträgliches Miteinander aller Verkehrsträger im beschränkt verfügbaren Verkehrsraum ist dabei mein Ziel.“
Nutzerinnen und Nutzer der E-Scooter-Verleihsysteme können voraussichtlich ab Frühjahr 2023 innerhalb der Altstadt und des Bundesstraßenrings die Fahrzeuge nur noch auf den dafür vorgesehenen Sammelparkplätzen zurückgeben. Werden E-Scooter auf Gehwegen oder anderweitig behindernd abgestellt, läuft die Verleihgebühr weiter bis das Fahrzeug ordnungsgemäß an einem Sammelparkplatz zurückgegeben wird. Auch für die Verleihfirmen wird sich mit der Umsetzung des Konzepts einiges ändern: Die Anzahl der zugelassenen E-Scooter im Stadtgebiet ist künftig von der Gesamtzahl der Sammelparkplätze sowie deren Kapazitätsobergrenze abhängig, die sich aus der Stadtverträglichkeit und den Erfahrungen des zielnahen Abstellens durch zahlreiche Gespräche mit den Verleihfirmen ableitet. Auch soll ab nächstem Jahr nur noch eine begrenzte Anzahl an Anbietern in Nürnberg auf dem Markt sein. Diese haben die Möglichkeit, sich in einem mehrstufigen Verfahren auf das Angebot zu bewerben, welches mit einer Sondernutzungebühr verbunden ist.
Möglich wird diese neue Herangehensweise durch die Rechtsprechung, die das kommerzielle Nutzen des öffentlichen Raums anders als die damalige Bundesgesetzgebung als Sondernutzung sieht. Für Sondernutzungen können Kommunen Regelungen erlassen. Auf diesem Wege soll in Nürnberg für ein besseres Miteinander von E-Scootern und allen anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gesorgt werden.
Text: Stadt Nürnberg / maj
Foto: Das E-Scooter-Konzept sieht die Einrichtung stationsbasierter Sammelparkplätze im öffentlichen Raum an Stelle des „wilden“ Abstellens vor. Bildnachweis: Stadt Nürnberg / Friederike Herget
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