Sonstiges
Schutz für Bodenbrüter
![](https://www.ispfd-nbg.de/wp-content/uploads/2022/05/bodenbrueter.jpg)
Jetzt ist wieder die Zeit, in der Kiebitze, Rebhühner, Feldlerchen, Schafsstelzen und Flussregenpfeifer in Feldern und Wiesen brüten
Diese Vogelarten bauen ihre Nester auf dem Boden. Mitten in der Hochphase ihrer Brutzeit – von März bis Juni – sind die Vögel sehr empfindlich gegen Störungen und teilweise stark gefährdet. Deshalb brauchen sie jetzt besonderen Schutz. Beim Kiebitz ist der Nachwuchs fast 70 Tage lang den Gefahren am Boden ausgesetzt, ehe er fliegen kann.
Zu häufiges Auffliegen und Verlassen des Nests kann das Gelege, das heißt die Eier, unterkühlen und absterben lassen oder zu einer Unterversorgung der Küken führen. Ein Auffliegen kann auch zum direkten Verlust des Nachwuchses führen, denn beispielsweise Krähen besitzen scharfe Augen und nutzen solche Gelegenheiten zum Plündern der Nester. Nesträuber sind aufmerksame Beobachter. Man muss davon ausgehen, dass sie sich den Neststandort merken, wenn ein Vogel gezwungen wird, unvermittelt aufzufliegen.
Freilaufende Hunde und Katzen erhöhen die Störfrequenz, die ohnehin besteht, und sind deshalb eine ernstzunehmende Gefahr für die Vögel. Daher ist es in der Brut- und Setzzeit besonders wichtig, Wiesen und landwirtschaftliche Flächen abseits der Wege nicht zu betreten. Auch Hunde sollen dies nicht tun und deshalb an der Leine geführt werden. Modellflugzeuge und Drohnen sind ebenfalls eine neue und zunehmende Störungsquelle und können zum Abbruch der Brut führen. Daher ist auch das Überfliegen des Gebietes zu unterlassen.
Außerdem dürfen nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden, um den Aufwuchs und die Ernte nicht zu beeinträchtigen. Bei Äckern ist die Nutzzeit die Zeit zwischen Aussaat und Ernte. Bei Wiesen ist es die Zeit des Aufwuchses, die mit den ersten Frühlingstagen beginnt und mit dem letzten Schnitt im Herbst endet. Den Landwirten bereitet zunehmend Sorge, dass mancher Hundebesitzer sich nicht um die „Hinterlassenschaften“ seines Vierbeiners kümmert. Hundekot in den Gemüseanbauflächen oder auf den Mähwiesen, die der Futtermittelgewinnung dienen, kann zu wirtschaftlichen Einbußen der landwirtschaftlichen Betriebe und zu Erkrankungen beim Vieh führen. Auch deshalb sind Hundebesitzer dazu verpflichtet, ihre Hunde während dieser Zeit von den Flächen fernzuhalten und gegebenenfalls anzuleinen.
Text: Stadt Nürnberg / boe
Titelfoto: Nest mit Kiebitzküken. Bildnachweis: Heinz Armer / Landesbund für Vogelschutz
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