Sonstiges
Naturschutzgebiet Hainberg: Wegegebot während Vogelbrut
Das Umweltamt informiert über das Wegegebot im Naturschutzgebiet Hainberg während der Vogelbrut.
Der Alltag wird aktuell bestimmt von Corona und den damit verbundenen Änderungen und Einschränkungen. Gerade deshalb freuen sich umso mehr Menschen auf den Frühling und den Naturgenuss beim Spaziergehen und Sport treiben.
Den Beginn der Vogelbrut möchte das Umweltamt zum Anlass nehmen, die Besucherinnen und Besucher des Hainbergs auf besondere Einschränkungen hinzuweisen. Die Heidelerche und andere Vögel stehen jetzt unter besonderem Schutz.
In der engeren Kernzone (Zone A) dürfen nur die Wege benutzt werden. In der weiteren Kernzone (Zone B) gilt das Wegegebot nur in der Brutzeit vom 1. April bis 30. Juni. Im gesamten Naturschutzgebiet sind Hunde an die Leine zu nehmen. Grillen ist überall verboten. Wer diese Regeln missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz im Westen Nürnbergs haben viele seltene Tier- und Pflanzenarten eine Heimat gefunden. Die ausgedehnten Sandflächen bieten Spezialisten wie dem Sandlaufkäfer ideale Bedingungen. Auch die Heidelerche hat hier einen festen Platz unter den Bewohnern. Im Wald ist seit einigen Jahren der Ruf des seltenen Wendehalses zu hören.
Für die Rücksichtnahme und das Verständnis dankt das Umweltamt.
Text: Stadt Nürnberg / let
Foto: Kernzonenschild im Naturschutzgebiet Hainberg von Stadt Nürnberg, Umweltamt / Martina Zagel
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